
AGB
für Bestellungen außerhalb von shop.vacuubrand.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VACUUBRAND GMBH + CO KG
für Geschäfte mit Unternehmern außerhalb des Online-Shops
VACUUBRAND GMBH + CO KG
Alfred-Zippe-Str. 4 · 97877 Wertheim · Deutschland
T +49 9342 808-0 · F + 49 9342 808-5555
info@vacuubrand.com · www.vacuubrand.com
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen VACUUBRAND GMBH + CO KG (nachfolgend „VACUUBRAND“ oder „wir“) und Unternehmern (§14 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Diese AGB gelten für alle – auch zukünftige – Verträge über Vertragsprodukte, die zwischen VACUUBRAND und dem Kunden außerhalb unseres Online-Shops geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir haben dies ausdrücklich schriftlich anerkannt. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB sowie sonstiger Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden bleiben hiervon unberührt. Die Vertragssprache ist Deutsch und/ oder Englisch. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung dieser AGB und einer anderen Sprachfassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten.
1.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Wir verar-beiten personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung und -durchführung, einschließlich der Zahlungsabwicklung, zur Beantwortung von Anfragen, im Rahmen des technischen Supports und der Gewährleistungsabwicklung, sowie basierend auf unserem berechtigten Interesse zur Pflege unserer Geschäftsbeziehung, Verbesserung unserer Produkte und Dienstleistungen und Qualitätssicherung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten können der Datenschutzerklärung entnommen werden: https://www.vacuubrand.com/de/datenschutz.
1.5 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist unzulässig, es sei denn, sie erfolgt mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder aus dem Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erwachsenden, auf Zahlung gerichteten Gegenforderungen.
1.6 Für Geschäfte mit Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main. Wir sind auch berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Ferner haben wir das Recht, als Kläger das Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main anzurufen. Das Schiedsgericht entscheidet in diesem Fall nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK Frankfurt am Main unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges den Rechtsstreit endgültig.
1.7 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
2. Lieferung
2.1 Erfüllungsort ist unser Werk in Wertheim. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung FCA Wertheim (Incoterms ® 2020 free carrier). Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung des Vertragsproduktes geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung verpackt und zum Abtransport verladen worden ist und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. Versand, Transport-, Verpackungs- oder Versicherungskosten, Ausfuhr oder Aufstellung, übernehmen. Dies gilt auch bei Lieferung in ein Konsignationslager beim Kunden.
2.2 Abrufaufträgen sind vom Kunden bis zum vereinbarten Termin bzw. innerhalb von 6 Monaten, wenn kein Termin vereinbart war, vollständig abzunehmen.
2.3 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in Mengeneinheiten gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
3. Lieferzeiten
3.1 Lieferzeiten verstehen sich ab Werk. Lieferfristen oder Liefertermine haben zur Voraussetzung, dass der Kunde von ihm zu beschaffende Informationen und Unterlagen wie z.B. Zeichnungen, Genehmigungen oder Freigaben rechtzeitig beibringt, vereinbarungsgemäß Akkreditive eröffnet und Anzahlungen leistet sowie alle sonstigen ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, alle für Export, Import oder Verbringung erforderlichen Informationen (z.B. Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck), Unterlagen, Genehmigungen und Zeugnisse, die ggf. für die Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlich sind, unverzüglich beizubringen. Verzögern sich erforderliche Genehmigungs-, Prüfungs- oder Auskunftsverfahren, so verlängern sich dadurch Lieferfristen und
-termine entsprechend, es sei denn, wir haben die Verzögerung allein zu vertreten.
3.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
4. Höhere Gewalt, Verzug
4.1 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z.B. Streiks oder Aussperrungen, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder dessen Wirkung andauern.
4.2 Wir werden den Kunden unverzüglich über Lieferhindernisse oder Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer informieren.
4.3 Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist und den Ablauf dieser Nachfrist voraus. Der Kunde wird uns über drohende Verzugsfolgen unverzüglich schriftlich informieren.
4.4 Die Haftung für Verzugsschäden ist auf 10 % des Wertes der verspäteten Lieferung/ Leistung begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Trans-port-, Fracht- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für den Rücktransport von Produkten zur Wartung oder Entsorgung werden nicht übernommen.
5.2 Rechnungen sind ohne Abzug fällig sofort bzw. zum angegebenen Zeitpunkt und, soweit nicht an-derweitig vereinbart, in EUR zahlbar auf das von uns benannte Konto. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden angenommen.
5.3 Bei Kunden, mit denen wir erstmals oder nicht regelmäßig zusammenarbeiten, nach Zahlungsverzögerungen oder bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden haben wir das Recht, jede Einzellieferung von einer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages abhängig zu machen.
5.4 Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, haben wir im Rahmen billigen Ermessens das Recht einen Preisaufschlag zu verlangen, der unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung entspricht.
5.5 Bei vereinbarter Rücksendung mangelfreier Vertragsprodukte wird dem Kunden eine Prüf- und Abwicklungspauschale in Höhe von 20 % des berechneten Wertes der Vertragsprodukte berechnet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
5.6 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle unsere weiteren Forderungen gegen ihn sofort fällig und wir sind zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet.
5.7 Bei Zahlungsverzug berechnen wir – vorbehaltlich weiter gehender Schadensersatzansprüche – Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
5.8 Wir sind berechtigt, Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden (z.B. aus Gutschriften) mit unseren offenen Forderungen gegen den Kunden zu verrechnen.
6. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung
6.1 Vertragsprodukte bleiben bis zur vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum (im folgenden „Vorbehaltseigentum“). Soweit wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung haben, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.
6.2 Der Kunde darf unser Vorbehaltseigentum nicht verbrauchen oder mit anderen Sachen verbinden, an denen Rechte Dritter bestehen. Wird unser Vorbehaltseigentum dennoch durch Verbindung mit anderen Gegenständen Bestandteil einer neuen (Gesamt-) Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer, auch wenn sie als Hauptsache anzusehen ist. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unseres Vorbehaltseigentums zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung.
6.3 Der Kunde darf unser Vorbehaltseigentum im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern, soweit er seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung nicht abgetreten, verpfändet oder anderweitig belastet hat.
6.4 Veräußert der Kunde unser Vorbehaltseigentum gem. Ziffer 6.3 und/oder daraus neu gebildete Sachen gemäß Ziffer 6.2, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswerts unseres Vorbehaltseigentums an uns ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung unseres Vorbehaltseigentums in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den anteiligen Erlös darf er jedoch nur zur Bezahlung des Vorbehaltseigentums verwenden.
6.5 Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach eigener Auswahl frei, wenn und soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
6.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte in Bezug auf unser Vorbehaltseigentum gem. Ziffer 6.3 oder den neu gebildeten Sachen gemäß Ziffer 6.2 wird der Kunde uns unverzüglich unterrichten.
6.7 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Nichterfolg oder Rückbuchung einer im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgenden Zahlung, Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Kunden oder des Endabnehmers erlöschen die Rechte des Kunden aus Ziffer 6.3; der Kunde hat den jeweiligen Abnehmer umgehend auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen; er darf die abgetretenen Erlösanteile nur zur Bezahlung der gelieferten Vertragsprodukte verwenden. Wir sind zudem berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
6.8 Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten, insbesondere in den Fällen der Ziffer 6.7 sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder auch ohne Rücktritt noch vorhandenes Vorbehaltseigentum vom Kunden heraus zu verlangen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Zur Feststellung unserer Rechte sind wir befugt, sämtliche die Vorbehaltsrechte betreffenden Unterlagen/ Bücher des Kunden durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen zu lassen.
7. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
7.1 Wir gewährleisten, dass unsere Vertragsprodukte bei Gefahrübergang frei von Mängeln sind. Die geschuldete Beschaffenheit (Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität, Sicherheit) und Verwendung der Vertragsprodukte richtet sich nach der vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung.
7.2 Der Kunde hat die Vertragsprodukte nach Erhalt unverzüglich sorgfältig – auch auf Produktsicherheit – zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Frachtführer anzumelden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.3 Ist ein Vertragsprodukt mangelhaft und hat der Kunde den Mangel gemäß Ziffer 7.2 ordnungsgemäß angezeigt, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach folgender Maßgabe zu: Wir haben zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Nacherfüllung kann nach unserer Wahl entweder in einer Beseitigung des Mangels oder Lieferung bzw. Bereitstellung eines mangelfreien Vertragsproduktes bestehen. Weitergehende Mängelansprüche bestehen nur bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nacherfüllung.
7.4 Benötigt der Kunde die Vertragsprodukte für andere als die vereinbarten Zwecke, muss er ihre spezielle Eignung für diese Zwecke – auch im Hinblick auf die Produktsicherheit – und ihre Übereinstimmung mit allen einschlägigen technischen, gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften vor der beabsichtigten Verwendung in eigener Verantwortung prüfen. Für eine von uns nicht bestätigte Verwendbarkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Für Material-, Konstruktions- oder Softwarevorgaben des Kunden übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Die Einhaltung sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln hängt vom Einsatzort und den Einsatzbedingungen ab. Maßnahmen für die Einhaltung liegen daher im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. des jeweiligen Anwenders.
7.5 Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Installation, Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Vertragsprodukte, für Folgen normaler Abnutzung, insbesondere von Verschleißteilen wie
z.B. Kolben, Dichtungen, Ventilen, sowie Bruch von Glas-, Kunststoff- und Keramikteilen, für die Folgen chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse oder bei Nichtbeachten der Bedienungsan-leitung, Inkompatibilität mit der IT-Umgebung des Kunden, bei Verstößen gegen Nutzungsrichtlinien, Nichtdurchführung erforderlicher Updates/ Aktualisierungen oder Datenverlust, wenn der Kunde keine angemessenen Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen hat.
7.6 Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Fehlersuche verpflichtet, insbesondere zur Bereitstellung von Fehlerbeschreibungen, Screenshots oder Log-Dateien sowie durch Zugang zu den betroffenen Systemen, sofern dies zumutbar ist. Der Kunde wird sicherstellen, dass die beanstandeten Inhalte oder Systeme nicht ohne Rücksprache geändert werden, um eine Untersuchung zu ermöglichen.
7.7 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind. Schäden außerhalb dieses Rahmens werden nicht ersetzt; hierzu können mittelbare Schäden, Folgeschäden, wie Produktionsausfall und entgangenen Gewinn zählen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbegrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7.8 Setzt der Kunde die gelieferte Ware mit umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen ein, muss er uns vor der Rücksendung über diese Stoffe aufklären. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware zu reinigen. Nimmt der Kunde keine der Erklärung über die gesundheitliche Unbedenklichkeit entsprechende Reinigung vor, sind wir berechtigt, dem Kunden die für die Dekontamination/ Reinigung und Entsorgung der dabei anfallenden gefährlichen Stoffe erforderlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Kann das Gerät aufgrund bestehender Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter in Abhängigkeit der Art der gefährlichen Stoffe durch uns nicht dekontaminiert/ gereinigt werden, ist das gesamte Gerät als Sondermüll zu entsorgen. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
7.9 Uns zugewiesene Zollnummern (EORI-Nummer) dürfen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Gestattung verwendet werden. Dies gilt auch für Rücksendung von Lieferware, sei es zur Mangelbeseitigung oder aus anderen Gründen.
8. Verjährung
8.1 Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr nach Lieferung bzw. Bereitstellung des Vertragsprodukts. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund.
8.2 Die Verjährungsfristen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt.
8.3 Etwaige Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB verjähren in einem Jahr nach Lieferung bzw. Bereitstellung des Vertragsprodukts an den Kunden.
8.4 Die Beschränkungen der Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
8.5 Für ersetzte oder nachgebesserte Vertragsprodukte beginnt die Verjährungsfrist nur dann neu zu laufen, wenn wir die Mangelhaftigkeit der ersetzten oder reparierten Vertragsprodukte anerkannt haben.
9. Verpackung
Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, nehmen wir zur Erfüllung unserer jeweils anwendbaren gesetzlichen Rücknahme- und Entsorgungsverpflichtung Verpackungen, die Bestandteil unserer Warensendung waren, restentleert am Standort unseres Werks in Wertheim zurück. Die Kosten des Transports zum Erfüllungsort trägt der Kunde.
10. Software
Für die Überlassung von Software gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
10.1 Werden dem Kunden gesonderte Lizenzbedingungen (z.B. im Rahmen des Downloads oder der Installation) zur Verfügung gestellt, gehen diese im Falle von Widersprüchen den nachfolgenden Bestimmungen vor.
10.2 Enthält ein Vertragsprodukt Software oder wird Software zur Nutzung eines Vertragsprodukts bereitgestellt, räumen wir dem Kunden mit Gefahrübergang des Vertragsprodukts bzw. mit Bereitstellung der Software ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die überlassene Software einschließlich ihrer Dokumentation zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsprodukt zu verwenden. Die Nutzung der Software auf mehr als einem System ist nur zulässig, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich ist und in den Lizenzbedingungen gestattet wird.
10.3 Der Erwerb von Lizenzen kann auch die Freischaltung von bereits auf einem Vertragsprodukt oder in einer Softwareinstallation vorhandenen, aber bisher nicht nutzbaren Funktionalitäten umfassen. Die Nutzungsrechte für diese Funktionalitäten werden mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels oder einer anderen Form der Freischaltung wirksam.
10.4 Der Kunde darf Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, bearbeiten, übertragen, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung nicht zu entfernen oder zu verändern.
10.5 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien, verbleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
10.6 Die Bereitstellung der Software oder von Lizenzschlüsseln erfolgt durch Übermittlung eines Download-links, durch Bereitstellung in einem Kundenkonto oder einer anderweitigen digitalen Plattform oder auf einem anderen vereinbarten elektronischen Weg. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Download, die Installation und die Nutzung der Software vorliegen.
11. Montage/Installation
11.1 Montage- und Installationskosten können monatlich in Rechnung gestellt werden. Festpreise gelten nur für die vereinbarten Arbeiten.
11.2 Der Kunde hat auf seine Kosten zu stellen: Beleuchtung, Antriebskraft, ggf. Pressluft, Wasser, Schweißstrom und Heizung einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, elektrische Installationen zum Anschluss der Vertragsprodukte, die erforderlichen Vorrichtungen (wie Hebezeuge), verschließbarer Raum zur Aufbewahrung von Material, Werkzeug und Kleidung während der Montage.
12. Ersatzteile, Wartung/Reparatur/Kalibrierung
12.1 Für Ersatzteile sowie für Wartungs-, Reparatur- und Kalibrierleistungen gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste.
12.2 Soweit wir zur Vorhaltung/Lieferung von Ersatzteilen verpflichtet sind, ist unsere Pflicht auf die Dauer von 5 Jahren ab Lieferung beschränkt. Werden Ersatzteile nicht von uns selbst hergestellt oder sind sie am Markt nicht mehr verfügbar – z.B. Elektronik-Bauteile –, oder ist das Ausgangsmaterial zu ihrer Herstellung nicht mehr verfügbar, so erlischt unsere Verpflichtung zur Lieferung von Ersatzteilen.
12.3 Für Kalibrierung und Wartung werden in der Regel Verbrauchsmaterialien aus unserer Produktion verwendet.
12.4 Wartungs- und Kalibrierleistungen können nur erbracht werden, wenn der Kunde zuvor die gesundheitliche Unbedenklichkeit der eingesandten Geräte erklärt hat.
12.5 Bei einem Reparatur-/ Wartungswert bis zu 50 € behalten wir uns vor, auf einen separaten Kostenvoranschlag zu verzichten.
13. Rechtsbehalt, Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung
13.1 Das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an von uns hergestellten oder zur Verfügung gestellten Formen, Werkzeugen oder sonstigen Vorrichtungen, Mustern, Abbildungen sowie kaufmännischen und technischen Unterlagen verbleibt bei uns. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Kosten dafür ganz oder teilweise übernommen hat. Der Kunde darf diese nur in der vereinbarten Weise nutzen. Die Vertragsgegenstände darf der Kunde ohne unsere schriftliche Zustimmung weder selbst produzieren noch produzieren lassen.
13.2 Sofern wir Vertragsprodukte nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen oder sonstigen Vorgaben (Modelle, Muster usw.) liefern, haftet der Kunde, falls durch deren Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Er hat uns bei Verschulden alle aus solchen Rechtsverletzungen folgenden Schäden zu ersetzen.
13.3 Der Kunde hat alle nicht offenkundigen Kenntnisse aus der Geschäftsbeziehung, der diese AGB zugrunde liegen, gegenüber Dritten geheim zu halten.
Stand: Juni 2026